Einleitung. Traktat Sabim behandelt die Bestimmungen über die Samenflüssigen. Seine Grundlage ist der Abschnitt Levit. 15, 1—15. — 1) Tosefta, Sabim II, 4 erklärt den Fluß זוב des Sab: Er kommt aus totem Fleisch, ist hell wie das Weiße eines bebrüteten Eies. Im Gegensatz hierzu wird der Samenguß (Sperma) שכבת זרע des Gesunden beschrieben: Er kommt aus lebendigem Fleische, ist gebunden wie das Weiße eines nicht bebrüteten Eies. Unter totem bezw. lebendem Fleische ist das schlaffe, bezw. gespannte Glied verstanden. Der Ausdruck „gebunden“ (קשורה) bedeutet nach Nidda 56a „zusammengeballt“, „tritt in größerer Masse aus“. (S. d. Raschi s. v. שמתעגל). — Unter Fluß des Sab ist danach Gonorrhoe zu verstehen. Als Sab, als wirklich am Samenfluß leidend, gilt der Mann nur, wenn er an einem oder an zwei aufeinander folgenden Tagen zweimal Samenfluß in noch so geringer Menge hatte, oder wenn ein einziger Ausfluß sich so lang hinzog, daß man zwischen Anfang und Ende ein Tauchbad nehmen und sich abtrocknen konnte. Dieser Zeitraum muß auch mindestens zwischen zwei aufeinander folgenden Wahrnehmungen des Ausflusses liegen, damit sie als zwei gelten können. (Vgl. hierzu Sabim I, 4, 5; Nid. V, 2 und Maim. י״א – הל׳ מחוסרי כפרה פ״ב ו׳). Ein einmaliger kurzer Samenfluß macht den Mann nicht zum Samenflüssigen, sondern gibt ihm nur die gleiche, leichtere Unreinheit wie nach Samenerguß (I, 1). Nach zweimaligem Samenfluß gelten für den Sab alle in Levit. 15,4—13 angeführten Bestimmungen. Doch hat er die in Vs. 14—15 angeordneten Opfer nicht zu bringen. Zu ihnen ist nur der vollkommene Samenflüssige זב גמור verpflichtet, der drei oder auch eine oder zwei ihrer Länge wegen als drei geltende Wahrnehmungen von Samenfluß hatte. (Vgl. Megilla I, 7 und Sabim I, 3—4). Hinsichtlich der Verbreitung der Unreinheit gelten für den Samenflüssigen זב, die am Blutfluß Leidende זבה, die Menstruierende נדה und die Gebärerin יולדת die gleichen Bestimmungen. Sie sind Unreinheitserzeuger אבות הטומאה, verunreinigen Geräte1) durch Berührung, Menschen durch Berührung und Tragen. Sie verunreinigen Lager משכב, Sitz מושב, Reitzeug מרכב, auf denen sie ruhen, auch ohne sie zu berühren und diese Gegenstände können wieder Menschen und Geräte verunreinigen. Ferner verunreinigen die vier genannten Unreinen das, was auf ihnen liegt, auch ohne es zu berühren מדף. Eine weitere Besonderheit dieser vier Unreinen ist es, daß sie Menschen und Geräte, verunreinigen, die von ihnen bewegt werden, während für andere Unreinheitserzeuger Bewegungsunreinheit טומאת היסט nur gilt, wenn sie bewegt werden. (Vgl. hierzu Levit. 15, 4—13; 20—23 (24); 26—27; 13, 2; Kelim I, 3; Sabim II, 4 und V, 1—8; Maim. הל׳ מטמאי משכב ומושב פ״א א׳; פ״ח ב׳). Näheres s. Vorbemerk, zu Kelim § 29—342). Mit geringen Abschweifungen bespricht unser Traktat nur die Vorschriften für den Samenflüssigen und die drei anderen ihm gleichrangigen Unreinen. Der erste Perek behandelt die Zahl, Ausdehnung und Zeit der Wahrnehmungen von Samenfluß, durch die der Leidende den Charakter des Samenflüssigen erhält (1, 3—6). Dazwischen wird der Einfluß des Samenergusses während der sieben Reinheitstage nach Aufhören des Flusses erörtert (2). — Der zweite Perek lehrt, wer alles Samenflüssiger werden kann und in welchen Fällen der Ausfluß nicht als Samenfluß gilt (1—3). Im Anschluß an die Bestimmung, daß man nach einem Samenerguß 24 Stunden lang nicht Samenflüssiger werden kann, sind dann andere Fälle angeführt, bei welchen der Zeitraum von 24 Stunden von Bedeutung ist (3). In der letzten Mischna wird dann gelehrt, in welcher Weise der Samenflüssige auf Sitz, Lager und Menschen Unreinheit überträgt (4). Das Thema wird dann im dritten Perek genauer behandelt, insbesondere, wie ein bisher Reiner dadurch unrein wird, daß er gemeinsam mit einem Samenflüssigen auf einem leicht beweglichen Gegenstand, z. B. einem Boote, einem Baume, einem Brette, sich befindet, oder mit ihm gemeinsam einen Gegenstand bewegt. Auch die erste Mischna des vierten Perek setzt das Thema fort. Dann werden Fälle behandelt, in denen der Samenflüssige nur mittelbar Speisen bewegt (1—3). Die nächsten Mischnajot lehren, wann der Samenflüssige mehrere Gegenstände, auf denen er ruht, verunreinigt (4, 5, 7). Auch wird der Unterschied der Unreinheitsübertragung auf Geräte und auf Lebensmittel gelehrt (6). Nebenbei erfahren wir auch Unterschiede zwischen Samenflüssigen und Toten hinsichtlich der Uebertragung der Unreinheit (6). Eine genauere Ausführung, wie die Unreinheit des Samenflüssigen auf Lebensmittel, die verschiedenen Arten von Geräten und Menschen übertragen wird, bietet der fünfte Perek (1—6, 8); er lehrt auch die Verbreitung der Unreinheit durch körperliche Ausscheidungen (7). — Im Anschluß an die Art der Unreinheitsübertragung beim Samenflüssigen wird gesagt, wie andere Unreinheiten weiter wirken (8—11). Die letzte Mischna zählt Menchen und Gegenstände auf, deren Berührung Priesterhebe zwar nicht unrein, aber untauglich macht.